Die Umweltprüfung ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren zur Prüfung der Umweltbelange in der Bauleitplanung.
Zur Ermittlung von voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen werden in der Umweltprüfung die in § 2 UVPG genannten Schutzgüter untersucht.
Bei der Umweltprüfung zum Bebauungsplan „Rosenheim Bahnhof Nord“ waren vor Allem die Schutzgüter Pflanzen und Tiere sowie Mensch besonders betroffen.
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