Der Pflege- und Entwicklungsplan ist in der Regel eine Fachplanung des Arten- und Biotopschutzes.

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Der Pflege- und Entwicklungsplan ist in der Regel eine Fachplanung des Arten- und Biotopschutzes und soll primär für „Schutzgebiete und schützenswerte Landschaftsteile“ aber auch für Gewässer erstellt werden.

Auftraggeber sind hier Wasserwirtschaftsamt und Gemeinde gemeinsam. Das Ziel ist es für die jeweiligen Gewässer einen Entwicklungszustand herzustellen, der ihrem Leitbild möglichst weit entspricht. Häufig können durch einfache Maßnahmen wie der Belassung von extensiven Pufferstreifen entlang der Bäche und Gräben schon gute Verbesserungen erzielt werden.

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