Der LBP überprüft, inwieweit bei einem Bauvorhaben Eingriffe in Natur und Landschaft vermieden werden können und trifft bei unvermeidbaren Maßnahmen klare Aussagen über Umfang und Lage der notwendigen Ersatz-, Ausgleichs- und Gestaltungsmaßnahmen.
So wurden zum Beispiel in einem Entwicklungskonzept für einen im Außenbereich liegenden Ortsteil Schutzmaßnahmen für die empfindlichen Flächen und die notwendigen Ausgleichsmaßnahmen für verschiedene Bebauungsalternativen ermittelt. Beim Regenrückhaltebecken der Gemeinde Neubeuern konnte der notwendige Ausgleich an Ort und Stelle durch Renaturierungsmaßnahmen am betroffenen Bachlauf geplant werden.
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