Die Eingriffsregelung ist das Instrument des Naturschutzrechts, mit dem negative Folgen von Eingriffen in Natur und Landschaft vermieden und minimiert werden sollen. Des Weiteren sollen nicht vermeidbare Eingriffe durch Maßnahmen des Naturschutzes ausgeglichen werden.
Die Eingriffs- Ausgleichsplanung findet meist auf der Ebene der Bauleitplanung statt, oft eingebunden in den Bereich der Umweltprüfung. Doch auch wenn kein Umweltprüfung erforderlich ist, muss ein Eingriff stets geprüft und ausgeglichen werden.
Durch die Erstellung eines Ausgleichskonzeptes können Gemeinden vorbeugend Ausgleichsflächen sichern und für zukünftige Bauvorhaben in ein Ökokonto "einbuchen".
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